Das staatliche Kurbad Janské Lázně verpflichtet sich, seine Website gemäß Gesetz Nr. 99/2019 Slg. über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen und zur Änderung des Gesetzes Nr. 365/2000 Slg. über Informationssysteme der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung bestimmter anderer Gesetze in der jeweils geltenden Fassung zugänglich zu machen.
Konformitätsstatus
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.janskelazne.com
Diese Website entspricht dem oben genannten Gesetz nur teilweise, da sie nicht den Bestimmungen entspricht und/oder Ausnahmen enthält, die im Folgenden aufgeführt sind.
Nicht zugängliche Inhalte
Folgende Inhalte sind nicht zugänglich:
- aufgrund der Nichteinhaltung des Gesetzes Nr. 99/2019 Slg. in der geänderten Fassung;
- Links zu Vorschaubildern in Fotogalerien enthalten keine Textbeschreibungen, da den Bildern kein Alternativtext zur Verfügung steht (Kriterien 1.1.1 und 2.4.4 des WCAG 2.1-Standards). Angesichts der Anzahl der Fotos und der begrenzten Kapazitäten des Website-Betreibers würde das Hinzufügen aussagekräftiger Alternativtexte zu allen Fotos eine unverhältnismäßige Belastung darstellen (gemäß § 7 des Gesetzes).
- da es nicht unter die geltenden Rechtsvorschriften fällt;
- Die Videos auf der Website enthalten keine Untertitel, Audiobeschreibung oder Alternativen (Kriterien 1.2.1 und 1.2.2 des WCAG 2.1-Standards), basierend auf einer Ausnahme gemäß Artikel 13 Absatz 4 des Gesetzes Nr. 99/2019 Slg.
Entwicklung dieser Zugänglichkeitserklärung
Diese Erklärung wurde am 31.12.2020 erstellt.
Zur Erstellung dieser Stellungnahme wurde die Selbstbewertungsmethode des staatlichen Kurhauses Janské Lázně, eines staatseigenen Unternehmens, herangezogen.
Feedback und Kontaktdaten
Wir arbeiten weiterhin daran, diese Website für alle Nutzer barrierefrei zugänglich zu machen. Sollten Sie auf Probleme stoßen, teilen Sie uns dies bitte mit. Um Vorschläge, Anmerkungen oder Informationen zu Darstellungsproblemen dieser Website einzureichen, nutzen Sie bitte [Link einfügen]. info@janskelazne.com
Verfahren der Strafverfolgungsbehörden
Im Falle einer unbefriedigenden Antwort auf eine gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie über die Zugänglichkeit des Internets gesendete Meldung oder Anfrage wenden Sie sich bitte an die zuständige Vollzugsbehörde:
Innenministerium
Abteilung für E-Government
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Prag 140 21 4
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