Wir bieten Wellnessbehandlungen ab dem 1. Januar 2015 an.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2015 trat das geänderte Gesetz über die gesetzliche Krankenversicherung Nr. 256/2014 Slg. in Kraft, das auch die neu geänderte Indikationsliste für Kurbehandlungen enthält, welche die Regeln für die Erbringung von Kurbehandlungen regelt, die von Krankenversicherungen übernommen werden.: Gesetz 256-2014

„Die überarbeitete Indikationsliste wird für Patienten günstiger sein, da sie die Aufenthaltsdauer für ausgewählte Diagnosen wieder auf 28 Tage festlegt. Sie ermöglicht eine Verlängerung der Behandlung für eine Reihe von pädiatrischen Diagnosen.“
Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen aufgeführt, die die Association of Medical Spas durch die Gesetzesänderung mit sich bringt.:

• Bezuschusster Kuraufenthalt für Erwachsene – die Dauer beträgt 21 Tage, in Ausnahmefällen 14 Tage.
• Für alle pädiatrischen Indikationen wurde die Möglichkeit hinzugefügt, die Aufenthaltsdauer auf Vorschlag des behandelnden Arztes zu verlängern.
• Bei anderen Indikationen für Erwachsene besteht die Möglichkeit einer Verlängerung des Aufenthalts auf Anraten des behandelnden Kurarztes.
• Bei einigen Indikationen für Erwachsene wurde die Möglichkeit wiederholter Aufenthalte angepasst.
• Die Änderung legt einige Anforderungen fest (z. B. die Definition des Intervalls für wiederholte Aufenthalte).

Die Verlängerung umfassender Kuraufenthalte für Erwachsene mit ausgewählten Indikationen von 21 auf 28 Tage gilt für folgende Personengruppen:

• Erkrankungen des Kreislaufsystems (4 von 9 Indikationen – II/2, II/3, II/6, II/9)
• Atemwegserkrankungen (4 von 7 Indikationen - V/1, V/5, V/6, V/7)
• Nervenkrankheiten (8 von 11 Indikationen – VI/1, VI/2, VI/4, VI/5, VI/6, VI/7, VI/8, VI/10)
• Erkrankungen des Bewegungsapparates (6 von 12 Indikationen – VII/1, VII/2, VII/3, VII/4, VII/10, VII/11)
• psychische Erkrankung (1 von 2 Anzeichen – IX/1)
• Hautkrankheiten (4 von 5 Indikationen – X/2, X/3, X/4, X/5)
• gynäkologische Erkrankungen (1 von 3 Indikationen – XI/3)

Insgesamt werden die umfassenden Aufenthalte für Erwachsene um eine Woche verlängert, und zwar für 28 von insgesamt 66 Indikationen, also für 43 % der Indikationen für Erwachsene.

Folgendes wird daher direkt durch Gesetz festgelegt:
• Dauer des Behandlungsaufenthalts
• Möglichkeiten seiner Erweiterung
• anschließende Wiederholung des Spa-Aufenthalts
• Kriterien, die nicht auf rein medizinischen Gründen beruhen

Für das Gesetz über die Festlegung beruflicher Kriterien und anderer Anforderungen für die Erbringung medizinischer Rehabilitationsleistungen in Kurorten wird ein Durchführungserlass des Gesundheitsministeriums der Tschechischen Republik erlassen.

Der Verordnungsentwurf regelt:
• Professionelle medizinische Kriterien für die Bereitstellung von Kurbehandlungen
• Indikationsannahmen
• Kontraindikationen
• Fachliche Kriterien für die Erbringung von Wellnessleistungen, einschließlich notwendiger Untersuchungen
• inhaltliche Anforderungen an ein Angebot für Spa-Behandlungen
• das Fachgebiet des Arztes, der die Behandlung empfiehlt
• Anforderungen an die Verfügbarkeit von medizinischem Fachpersonal des Anbieters von Kur- und Rehabilitationsleistungen
• beispielhafter Schwerpunkt der Spa-Standorte

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