Dieses Angebot richtet sich an Kunden, die in ihre Gesundheit, Prävention oder Entspannung investieren möchten, ohne eine Genehmigung eines Kassenarztes zu benötigen. Sie bestimmen Datum, Dauer und Leistungsumfang selbst.
Wofür zahlt die Versicherung?
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Versicherungsgesellschaft für diese Art von Aufenthalt trägt nicht beiAlle Dienstleistungen werden vollständig vom Kunden verwaltet.
Was der Kunde bezahlt:
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Komplette Unterkunft in der gewählten Kategorie.
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Mahlzeiten (je nach gewähltem Paket – Frühstück, Halbpension oder Vollpension).
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Alle Behandlungen, ärztlichen Beratungen, Wellness-Leistungen, Parkgebühren und lokalen Gebühren.
Wichtige Informationen zu Ihrem Aufenthalt:
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Arbeitsunfähigkeit: Auftraggeber nicht Er gilt als vorübergehend arbeitsunfähig. Der Aufenthalt erfolgt ausschließlich im Rahmen des regulären Urlaubs oder der Freizeit.
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Rechtsordnung: Aufenthalte für Selbstzahler unterliegen nicht den strengen gesetzlichen Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Gast muss keine Indikationsliste erfüllen; die Aufenthaltsdauer richtet sich ausschließlich nach seinen Wünschen und der Kapazität des Kurortes.
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Gültigkeit des Vorschlags: Es gibt keine medizinische Empfehlung oder Genehmigung durch einen prüfenden Arzt. benötigt nichtDer Aufenthalt wird direkt über das Reservierungssystem oder an der Rezeption des Spas gebucht.