Haben Sie sich für einen medizinischen Aufenthalt bei uns entschieden? Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt und klären Sie, ob Ihre Krankenversicherung die Kosten für den Aufenthalt übernimmt. Falls ja, müssen Sie lediglich den entsprechenden Kostenvoranschlag mit Ihrem Arzt besprechen und die Genehmigung Ihrer Krankenversicherung abwarten.
Haben Sie keinen Anspruch auf einen von Ihrer Krankenversicherung übernommenen Aufenthalt? Kein Problem. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für einen Therapieaufenthalt. hierHier finden Sie unser Angebot an Wellnessaufenthalten. hierIn Janské Lázně behandeln wir die meisten Erkrankungen im Rahmen der Kurbehandlung gemäß der gültigen Indikationsliste. Im Rahmen des spezialisierten medizinischen Instituts behandeln wir eine Reihe von Erkrankungen mit Diagnosen, die auf gültigen Verträgen mit den Krankenkassen beruhen. Die Indikationslisten für Erwachsene und Kinder sowie die im Rahmen des OLÚ behandelten Diagnosen finden Sie hier. hier.
Bearbeitung eines Antrags/Gutscheins in einer Arztpraxis
Der Arzt wird Ihnen nach eigenem Ermessen und basierend auf Ihrem Gesundheitszustand eine Empfehlung für einen Kuraufenthalt (umfassend oder teilweise) oder eine Rehabilitationsbehandlung (OLÚ) ausstellen. Facharzt.
Praktický lékař Auf Empfehlung eines Facharztes erstellt er Ihnen einen entsprechenden Kostenvoranschlag (Gutschein), in dem er die Art der Behandlung (umfassende Versorgung, Kostenbeteiligung, Rehabilitation im OLÚ) vorschlägt und eine geeignete Behandlungseinrichtung empfiehlt. Bitten Sie Ihren Arzt, Janské Lázně als erste vorgeschlagene Einrichtung anzugeben. Gegebenenfalls sind medizinische Untersuchungen erforderlich. Ihr Hausarzt leitet den Kostenvoranschlag anschließend zusammen mit den erforderlichen medizinischen Unterlagen zur Genehmigung an Ihre Krankenkasse weiter.
Im Falle einer Verlegung von Bett zu Bett wird die Gestaltung komplett übernommen. Ihr behandelnder Arzt in der Gesundheitseinrichtung, in der Sie stationär aufgenommen sind.
Bewertung des Arztes durch die Krankenversicherung Die Krankenkasse entscheidet über die Genehmigung oder Ablehnung einer bestimmten Behandlungsart und einer möglichen Begleitung. Sie hat dafür 30 Kalendertage Zeit. Die Krankenkasse informiert Sie schriftlich über die Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags und leitet diesen im Falle einer Genehmigung zur Bearbeitung an uns weiter.
Bearbeitung eines Angebots/Gutscheins im Spa
Der Chefarzt des Krankenhauses entscheidet anhand der aktuellen Belegung während der Gültigkeitsdauer Ihres Antrags, ob Sie zur Behandlung aufgenommen werden oder nicht.
Wird Ihr Antrag angenommen, erhalten Sie in der Regel innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrags Ihrer Krankenkasse erste Informationen zu Ihrem Aufenthalt sowie eine Preisliste für Zusatzleistungen. Eine Einladung erhalten Sie üblicherweise ein bis zwei Wochen vor Ihrem Aufenthalt. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, informieren wir Sie in der Regel innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrags Ihrer Krankenkasse schriftlich und leiten Ihren Antrag an die nächstplatzierte Einrichtung weiter.
Formulare zur Voranmeldung von krankenversicherten Spa-Behandlungen
Formular im DOC-Format zum Herunterladen hier.
Gültigkeit des Vorschlags
| Erwachsene | umfassende Spa-Behandlung | 3 Monate + Ausnahmen gemäß der Indikationsliste (bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte) |
| Subventionierte Wellnessbehandlungen | 6 Monat | |
| OLU | 3 Monate | |
| Kinder | umfassende Spa-Behandlung | 6 Monat |
| OLU | 6 Monat |